LIEFERBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Für Montage- und Instandsetzungsarbeiten gelten Sonderbedingungen.
2. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bruttogewichte und Kistenmaße sind angenähert und nach bestem ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit, angegeben.
Der Lieferumfang wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden. Abänderungen und Ergänzungen einer bestätigten Lieferung bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Bestellung.
4. Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme. Sie sind auf den derzeitig gültigen Lohn- und Materialkosten aufgebaut. Eine Veränderung dieser Grundlagen bedingt entsprechende Anpassung der Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird innerhalb der BRD gesondert in Rechnung gestellt.
II. LIEFERUNG
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Leistung vereinbarter Zahlungen bzw. nach Eröffnung eines Akkreditivs. Sie ist nur als annähernd und unverbindlich anzusehen.
2. Höhere Gewalt und andere nicht von uns verschuldetet Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns im Verzug befinden.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so können ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, vorbehaltlich des Nachweises wesentlich geringerer Kosten, jedoch mindestens 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden.
4. Teillieferungen sind zulässig.
III. VERSAND
1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Verpackung geht zu Lasten des Kunden und wird nicht zurückgenommen.
2. Wir übernehmen keine Verbindlichkeiten für billigsten Versand.
IV. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGELRÜGEN
1. Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 6 Arbeitstage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach Abschnitt V verpflichtet.
V. GEWÄHRLEISTUNG
1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
2. Die Gewährfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden.
3. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der Teile, die den Mangel aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, daß wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beseitigen.
5. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, daß der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn Vorschriften für den Einbau, Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte vorliegt.
6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Entwicklungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Für beigestellte Teile des Kunden übernehmen wir keine Gewähr.
7. Der Kunde hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
8. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
9. Für Schwierigkeiten, die sich im Ausland aufgrund der Vorschriften des gewerblichen Rechtschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Ware ergeben, lehnen wir die Verantwortung ab.
VI. HAFTUNG
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, in dem rechtlich unzulässigen Umfang ausgeschlossen.
VII. PREISSTELLUNG
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EUR Netto, zuzüglich Verpackung und Lieferung, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet. Bei einer Bestellung unter Euro 50,- erheben wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 25,-.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung in Ziffer1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandene Gegenstand haben.
3. Wir gestatten unseren Kunden widerruflich die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
5. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
IX. ZAHLUNGEN
1. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
2. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so können wir auf alle Forderungen in der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks herein genommen haben. Unter denselben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Die Recht des § 326 BGB bleiben unberührt.
3. Für unsere Lieferungen schuldet der Käufer uns EUR bzw. DM, auch wenn in den Rechnungen neben dem DM-Betrag Fremdwährungsbeträge eingegeben sind. Eingehende Fremdwährungsbeträge werden mit EUR-Erlös gutgeschrieben, den wir aus dem Fremdwährungsbetrag erzielen.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.
5. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Zahlungen sind zu leisten: Innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto jeweils in bar. Im übrigen gelten unsere jeweils gültigen Lieferbedingungen. Irrtum vorbehalten.
X. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist München. Das Geschäftsverhältnis untersteht deutschem Recht.